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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma BergerProject Inhaberin Barbara Berger

01. AGB‐ Geltung und Vertragsschluss

Unsere AGB gelten ohne Ausnahme für alle von uns übernommenen Aufträge. Die Geltung von AGB unserer Vertragspartner schließen wir ausdrücklich aus. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Unsere Angebote sind stets freibleibend. Aufträge werden von uns nur ausdrücklich und mündlich, schriftlich oder in Textform angenommen. Erst der Zugang der ausdrücklichen Annahmeerklärung bei Ihnen lässt den Vertrag zustande kommen. Der Umfang der Annahmeerklärung bestimmt den Umfang und die Bedingungen des Auftrags. Vertragsschluss durch Schweigen schließen wir aus.

02. Urheber‐ und Nutzungsrechte

Sofern Sie uns Gestaltungs‐ (Designer‐) aufträge im weitesten Sinne erteilen, ist der jeweilige Auftrag als Urheberwerkvertrag i.S. der §§ 2, 31 UrhG und 631 ff. BGB auf die Einräumung von Nutzungsrechten gerichtet. Urheberrecht gilt auch dann, wenn das UrhG nur wegen Nichterreichens der Schöpfungshöhe keine Anwendung finden würde. Insbesondere verpflichten Sie sich, Vor‐ und Angebotsentwürfe, ‐skizzen oder ‐modelle nicht zu verwenden; auch nicht in modifizierter Form. Sie verpflichten sich, im Falle einer solchen vertragswidrigen Verwendung eine Vertragsstrafe in Höhe von 30 % der üblichen Vergütung für die Fertigleistung zu zahlen. Ihnen bleibt nachgelassen, uns einen geringeren Schaden zu beweisen. Gleiches gilt für die Verwendung unserer Gestaltungsleistungen zu anderen als den vereinbarten Zwecken oder in einem größeren Umfange, als sie mit uns vereinbart haben. Auch besteht nur dann ein Recht, unsere Gestaltungsleistungen zu nutzen, wenn die vereinbarte Vergütung bezahlt ist. Solange wir unsere Vergütung nicht erhalten haben, räumen Sie uns das ausdrückliche Recht ein, im Wege der Selbsthilfe unsere Leistungen wieder in Besitz zu nehmen und mit ihnen nach Belieben zu verfahren.

03. Eigentumsvorbehalt

Wir bleiben Eigentümer von Entwurfs‐ und Werkzeichnungen, sofern nichts anderes vereinbart wird. Die Originale sind daher nach angemessener Frist zurückzugeben. An anderen Werkleistungen und an Kaufgegenständen behalten wir unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung. Sie räumen uns mit der Auftragserteilung ein Zurückbehaltungsrecht an uns überlassenen Unterlagen usw. bis zur Zahlung des Entgelts oder der Vertragsstrafe nach Ziffer 2 ein.

04. Preise

Es gelten in der Reihenfolge 1. ausdrückliche Preisvereinbarungen, 2. unsere Listenpreise (geltende Liste im Zeitpunkt der
Auftragsbestätigung) 3. die ortsüblichen Preise, soweit möglich und sinnvoll in Anlehnung an den Vergütungstarifvertrag für
Designer‐ Leistungen in der jeweils gültigen Fassung.

05. Abnahme, Fälligkeit und Zahlung

Unsere Leistungen gelten, sofern es auf eine Abnahme ankommt, mit der Ablieferung bei Ihnen oder an dem von Ihnen benannten Ort als abgenommen. Es bleibt Ihnen unbenommen, die Entgegennahme unserer Leistung zu verweigern, wenn diese mangelhaft sein sollte. Die Vergütung nach Ziff. 4 wird mit der Abnahme und damit mit der Ablieferung fällig. Der Ablieferung bei Ihnen gleich steht die Ablieferung oder Anbringung an einem von Ihnen bestimmten Ort oder bei einem Ihrer tatsächlichen oder scheinbaren Mitarbeiter. Werden Arbeiten in Teilen abgenommen (z.B. Entwurfs‐ oder Werkzeichnungen), so wird die Vergütung jeweils in Teilen fällig. Wir gewähren eine Zahlungsfrist von 2 Wochen, behalten uns jedoch vor, Barzahlung bei Abnahme oder Vorauszahlungen zu verlangen. Wir werden Ihre Zahlungen auf die jeweils älteste Forderung verrechnen. Saldenabstimmungen gelten im kaufmännischen Verkehr als genehmigt, wenn Ihnen nicht innerhalb von 4 Wochen widersprochen wird.

06. Korrekturen, Produktionsfreigabe

Sie sind damit einverstanden, dass wir Vorlagen nach unserem Kenntnisstand prüfen; für die Fehlerfreiheit jedoch nicht einstehen. Wir werden daher nur Vorlagen bearbeiten, die Sie uns freigegeben haben. Hierzu werden wir Ihnen Korrekturmuster vorlegen. Sollten Sie auf die Überprüfung von uns erarbeiteter Vorlagen verzichten, übernehmen Sie die damit verbundenen Risiken. Keinerlei Gewähr übernehmen wir für durch Sie beigestellte Texte, Vorlagen oder sonstiges, von Ihnen beigestelltes Material. Wir sichern Ihnen zu, das von Ihnen angelieferte Material entsprechend den allgemein anerkannten Regeln zu bearbeiten. Sofern Ihre Beistellungen nicht dem allgemein üblichen Standard entsprechen sollten, sind Sie verpflichtet, uns hierauf hinzuweisen und uns konkrete Anweisungen für die Bearbeitung zu geben, andernfalls uns von jedweder Haftung zu befreien. Keinerlei Gewähr übernehmen wir auch für Angaben, die uns mündlich – insbesondere auch telefonisch – erreichen, oder die wir auf diesem Wege absenden.

07. Haftung

Sie tragen ab der Freigabe die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text sowie für die Freiheit der Entwürfe von Rechten Dritter. Sie tragen ebenfalls das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit Ihrer Werbung. In keinem Falle haften wir für die Richtigkeit der in Ihrer Werbung enthaltenen Sachaussagen oder aber die Schutz‐ oder Eintragungsfähigkeit der von uns gelieferten Entwürfe, Ideen usw. Eine werbliche Beratung ist mit unserer Gestaltungs‐ und Vervielfältigungstätigkeit nicht verbunden. Wenn wir für die Erfüllung Ihres Auftrags Fremdleistungen in Anspruch nehmen, sind die jeweiligen Auftragnehmer nicht unsere, sondern Ihre Erfüllungsgehilfen, wenn dem gesetzliche Vorschriften nicht entgegenstehen.

08. Vermietung / Montage

Sofern Sie von uns Werbeelemente (Plakate, Aufsteller usw.) mieten, gilt:

a) Ihnen ist bekannt, dass derartige Werbeelemente mehrfach verwendet werden und daher beschädigt sein können. Sie sind daher in jedem Falle unverzüglich und vor Ingebrauchnahme zu prüfen. Sollten an den Mietgegenständen Mängel aufgetreten sein, die den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Mietsache beeinträchtigen, werden wir unverzüglich Ersatz stellen.

b) Nach der Ingebrauchnahme gemieteter Werbeelemente trägt der Mieter das Risiko der Möglichkeit zum bestimmungsgemäßen Gebrauch, der Beschädigung und des Abhandenkommens. Die Nutzung der Mietsachen hat mit der in eigenen Angelegenheiten üblichen Sorgfalt zu erfolgen. Die Werbeelemente sind im zumutbaren Umfang vor Diebstahl und Beschädigung zu schützen. Für beschädigte oder abhanden gekommene Mietsachen verpflichten Sie sich, Ersatz in Höhe des Wiederbeschaffungswertes, berechnet nach versicherungsrechtlichen Grundsätzen, zu leisten. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer entsprechenden Versicherung.

c) Sofern wir die Montage von Ihnen beigestellter oder von uns gemieteter Gegenstände übernehmen, sind Sie verpflichtet, uns ordnungsgemäße Anbringungsmöglichkeiten nachzuweisen und für die erforderlichen Genehmigungen Sorge zu tragen. Für Schäden, die Folge der Aufstellung, der Anbringung oder des Vorhandenseins von Werbeelementen sind, haften wir nur, wenn wir diese vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.

d) Vermietete Werbeelemente dürfen nicht untervermietet und nicht zu anderen als den nach dem Mietvertrag vorausgesetzten Zwecken verwendet werden. Wir haben das Recht, zweckentfremdete oder anderwärts verwendete Werbeelemente sofort in Besitz zu nehmen, ohne das Sie die Miete mindern können. Die gemieteten Sachen sind mit Ablauf der Mietzeit zurückzubringen bzw. am vereinbarten Ort zur Abholung bereitzuhalten. Für jeden Kalendertag der Verspätung ist eine Nutzungsentschädigung in Höhe der anteiligen kalendertäglichen zzgl. einer Vertragsstrafe in Höhe von 10% dieser Miete zu zahlen.

e) Für Schäden, die auf eine unsachgemäße Montage oder Demontage durch den Besteller selbst oder durch von ihm beauftragte Dritte zurückzuführen sind, haftet der Besteller.

09. Fristen, Termine, Transportgefahr

Fixterminvereinbarungen gelten nur dann, wenn sie schriftlich oder in Textform getroffen sind. In jedem Falle ist sowohl durch uns, als auch durch Sie eine ausdrückliche Inverzugsetzung erforderlich, um Verzug zu begründen. Eine Vertragsbeendigung oder ‐aufhebung bedarf zusätzlich der vorhergehenden Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung. Im Übrigen sind angegebene Liefertermine rechtlich unverbindlich und stehen unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Lieferungen
durch den Vorlieferanten.
Die Lieferung erfolgt durch Sendung des Kaufgegenstands an die vom Käufer mitgeteilte Adresse. Erwirbt der Käufer den Kaufgegenstand für seine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit, trägt der Käufer das Transportrisiko. In diesem Fall gilt der
Zeitpunkt der Übergabe unserer Leistung an das Transportunternehmen als Zeitpunkt der Leistung und wir werden die Leistung nur auf Ihren besonderen Wunsch hin und auf Ihre Kosten versichern.

10. Gewährleistung

Werden berechtigte Mängelrügen erhoben, haben wir zunächst das Recht, nach unserer Wahl Ersatz zu liefern, nachzubessern oder den Preis angemessen zu mindern. Das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, steht Ihnen erst zu, wenn die Nacherfüllung durch uns nicht innerhalb angemessener Frist durchgeführt oder abgelehnt wurde oder wenn sie offensichtlich keinen Erfolg verspricht. Wir sind uns darüber einig, dass Sie nicht mehr als zwei Nacherfüllungsversuche hinnehmen müssen. Sie sind damit einverstanden, dass Mängelrügen nur bis zur Ingebrauchnahme der Leistung erhoben werden können. Von der Gewährleitung ausgeschlossen werden Farbvorlagen und die Farbechtheit unserer Leistung. Unsere Gewährleistung erstreckt sich auch nicht auf solche Schäden, die nach Gefahrenübergang (Übergabe an das Transportunternehmen/ Entgegennahme durch Sie) durch Abnutzung, Nässe, Feuchtigkeit, starke Erwärmung oder sonstige Temperatur‐ und Witterungseinflüsse entstehen.

11. Kostentragungsvereinbarung

Machen Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch, haben Sie die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nichtAllgemeine Geschäftsbedingungen der Firma BergerProject Inhaberin Barbara Berger übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.

12. Gerichtsstand, Schlussklausel

Auf alle von uns abgeschlossenen Verträge findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Sie sind damit einverstanden, dass im kaufmännischen Geschäftsverkehr Leipzig als Gerichtsstand vereinbart ist. Außerdem sind wir darüber einig, dass im Falle der Unwirksamkeit einer der vorstehenden Vertragsbedingungen nicht die Gültigkeit des Vertrages im Ganzen berührt ist sondern vielmehr an die Stelle der unwirksamen Vertragsbedingung eine solche zulässige treten soll, die dem Gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Sofern in diesen AGB Formvorschriften enthalten sind, verlangt auch der Verzicht auf diese Form die Einhaltung der jeweiligen Formvorschrift. Sie gestatten uns, in zurückhaltender Form auf jeder unserer Leistungen auf unser Unternehmen hinzuweisen.

Leipzig, 15.2.202

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